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   BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81   

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BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81 (https://dejure.org/1987,19046)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1987 - 8 AZR 345/81 (https://dejure.org/1987,19046)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1987 - 8 AZR 345/81 (https://dejure.org/1987,19046)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Die Vereinbarung mit der Klägerin ist damit Teil einer vertraglichen Einheitsregelung (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C II 1 a und-b der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Gegenstand der Regelungen war die Änderung konzernweiter und damit auch unternehmenseinheitlicher Richtlinien über die Gewährung von Sozialleistungen, die nicht mit den Betriebsräten innerhalb der Betriebe geregelt werden konnten, weil die freiwilligen Leistungen an alle Arbeitnehmer des Unternehmens und die Einzelheiten über die Gewährung, einer einheitlichen Regelung bedürfen, um eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer zu vermeiden (vgl', z. B. BAG Beschluß vom 6, April 1976 - 1 ABR. 27/74 - AP Mr. 2 zu § 50 BetrVG 1972; BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. ='AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Parallelsache zu 8 AZR 316/81 .
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Solcheâ- Versorgungsanwartschaften haben einen Vermögenswert in Höhe des gesetzlichen Teilwerts (vgl. § 2 Abs. 1 und f; 7 Abs. 2 BetrAVG), Auch für verfallbare Versorgungsanwartschaften trifft dies grundsätzlich zu (vgl. BAG Urteil vom 2 9 . Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu I 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu B II 3 b und c der Gründe).
  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Der Fünfte Senat hat am 8. Dezember 1982 in einem.weiteren Verfahren nach mündlicher Verhandlung beschlossen (BAGE 41, 118 = AP Nr, 6 zu a 77 BetrVG 1972), nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zu folgenden Fragen herbeizuführen:.
  • BAG, 02.11.1983 - GS 1/82

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. ='AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80

    Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. ='AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 533/15

    Auswirkungen der "ersatzlosen" Kündigung einer Gesamtbetriebsvereinbarung auf

    Die vom Bundesarbeitsgericht für die Änderung betrieblicher Versorgungsordnungen entwickelten Grundsätze können nicht auf die in Frage stehende Zahlung eines Jubiläumsgeldes übertragen werden (so schon BAG v. 3.11.1987 8 AZR 345/81).
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